Warum die Wohnungsabnahme so heikel ist
In der Schweiz haftet der ausziehende Mieter dafür, dass die Wohnung „besenrein" und im vertragsgemässen Zustand übergeben wird. „Besenrein" wird in der Praxis oft sehr streng ausgelegt – kalkverkrustete Duschen, Fettrückstände am Backofen oder Spinnweben in Storenkästen führen schnell zu Beanstandungen.
Was bei der Abnahme typischerweise kontrolliert wird
- Küche: Backofen, Dampfabzug inkl. Filter, Kühlschrank (abgetaut), Geschirrspüler, alle Schubladen, Fugen
- Badezimmer: Fugen, Silikon, Kalkablagerungen, WC inkl. Spülrand, Spiegel, Lüftung
- Boden: Parkett gepflegt, Laminat ohne Streifen, Plättli inkl. Fugen
- Fenster: Innen- und Aussenseite, Rahmen, Storenkästen, Rollläden
- Heizkörper: hinter und unter den Heizkörpern (Staub und Spinnweben)
- Keller / Estrich / Balkon: oft vergessen, aber Teil der Abnahme
Die häufigsten Beanstandungen
- Backofen nicht ausreichend entfettet
- Dampfabzugfilter nicht gereinigt
- Kalk in der Dusche und an Armaturen
- Schimmelige oder verfärbte Silikonfugen
- Storen und Storenkästen verstaubt
- Heizkörper innen verstaubt
Selbst reinigen oder Profi beauftragen?
Eine 3.5-Zimmer-Wohnung gründlich zu reinigen, dauert 8–14 Stunden – realistisch eingeschätzt. Wer sich das nicht zutraut oder zeitlich nicht schafft, fährt mit einer professionellen Endreinigung inklusive Abnahmegarantie meistens günstiger als mit einer beanstandeten Eigenleistung.
Praxis-Tipps für die Abnahme
- Termin der Reinigung früh planen – mindestens 1–2 Wochen vor Abnahme
- Reinigung idealerweise nach dem Auszug, vor dem Termin mit der Verwaltung
- Schriftliche Offerte mit Abnahmegarantie verlangen
- Bei der Abnahme persönlich anwesend sein
- Mängel gemeinsam protokollieren und sofort klären
